Pflegedienst, Palliativpflege & Betreutes Wohnen
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Wohlbefinden im Alter liegt Ihrem Pflegedienst am Herzen

Urlaubspflege - Verhinderungspflege

Wenn Sie als private Pflegekraft oder als Angehöriger einen pflegebedürftigen Menschen pflegen, sollten Sie auch Urlaub machen können. Wir, die Häusliche Krankenpflege Szimtenings, möchten Sie in Ihrer täglichen Pflege unterstützen. Außerdem könnten Sie wegen einer Erkrankung ausfallen. In diesen Fällen übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege (Urlaubs- und Verhinderungspflege). Voraussetzung ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der ersten Verhinderungspflege mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.

Kostenübernahme der Pflegekassen
Bis zu 1.612 Euro, für einen zugelassenen Pflegedienst oder eine Pflegeperson, die nicht bis zum zweiten Grad mit dem Pflegebedürftigen verwandt oder verschwägert ist und nicht mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt.

Urlaubs- und Verhinderungspflege kann bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr oder auch Stundenweise in Anspruch genommen werden.

Wird von einer zugelassenen ambulanten Krankenpflege gepflegt, können bis zu 50 % des Leistungsbetrages für Kurzzeitpflege, also bis zu 806 Euro zusätzlich, für Urlaubs- und Verhinderungspflege ausgegeben werden. Diese 50 % stehen dann aber nicht mehr für eine Kurzzeitpflege zur Verfügung. Die Urlaubs- und Verhinderungspflege kann dadurch auf bis zu 150 % des bisherigen Betrages ausgeweitet werden.

Während der Urlaubs- und Verhinderungspflege wird bis zu vier Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen Pflegegeldes weitergezahlt.

Wenn Sie Fragen zu den Entlastungsleistungen haben, rufen Sie uns gerne unter +49 (0)385 3976211 an oder schreiben Sie uns und klicken dazu auf die eMail-Adresse: info@krankenpflege-schwerin.de!

Silvia Szimtenings Pflegedienstinhaberin Silvia Szimtenings Pflegedienstinhaberin
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