Qualität und Transparenz in der Pflege
Der Medizinische Dienst prüft die Versorgungsqualität in Pflegeeinrichtungen
Ambulante Pflegeeinrichtungen, wie unser Pflegedienst, erbringen ein breites Spektrum an Leistungen – von der hauswirtschaftlichen Versorgung über die Grund- und Behandlungspflege bis hin zur ambulanten Intensivpflege und Palliativpflege. In regelmäßigen Abständen prüft der Medizinische Dienst verbindliche Qualitätsstandards in unserer ambulanten Pflegeeinrichtung. Im Fokus steht dabei, wie gut die individuelle Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner ist. Der Medizinische Dienst prüft in einer Personenstichprobe, ob medizinische Anforderungen erfüllt und Körperpflege und Ernährung angemessen sind. Bestandteil der Qualitätsprüfungen bei ambulanten Pflegediensten ist auch die Kontrolle der Abrechnungen.
Grundlage für die Qualitätsprüfungen des Medizinischen Dienstes ist der gesetzlich definierte Prüfauftrag nach §§ 112 und 114 SGB XI. Die Prüfinhalte sind in der bundesweit einheitlichen Qualitätsprüfungsrichtlinie für ambulante Pflegeeinrichtungen festgelegt, welche Sie
hier einsehen können.
Wir haben Ihnen die Ergebnisse zusammen mit den Pflegenoten unserer Qualitätsprüfungen der letzten Jahre hier aufgeführt: